⚠️ Wichtiger Hinweis
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue, für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bindende Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/542).
Diese EU-Richtlinie sieht vor, dass Ware, die aus Drittländern (dazu gehört auch die Schweiz) in die EU eingeführt wurde, ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr differenzbesteuert, sondern nur noch regelbesteuert verkauft werden kann.
Für unsere Käufer in der EU bedeutet dies, dass sämtliche über die SINCONA Deutschland GmbH abgewickelte Auktionskäufe regelbesteuert zu der im jeweiligen Empfängerland geltenden Umsatzsteuer fakturiert werden. Sie bezahlen auf den Gesamtbetrag (Zuschlagspreis + Aufgeld) die in ihrem Land geltende Umsatzsteuer.
Bitte sprechen Sie mit unserer Kundenbetreuung bei allfälligen Fragen zur Abwicklung und Fakturierung Ihrer Auktionskäufe.
Der grenzfreie Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union ist etwas, was deren Bewohner nicht mehr missen wollen, weshalb bereits seit 2015 die SINCONA Deutschland GmbH für unsere Kunden in der EU aktiv ist.
Hier können Sie aus der Europäischen Union Ihre Münzen und Medaillen hinsenden und auf Wunsch auch Ihre Auktionskäufe bei der SINCONA AG abwickeln lassen. Wir kümmern uns um die korrekte Einfuhr und Versteuerung der ersteigerten Ware in den Gemeinschaftsraum und können Ihnen die Auktionskäufe anschliessend von Deutschland aus innergemeinschaftlich zuschicken, ohne dass Sie sich um Einfuhr- und Zollkosten kümmern müssen.
Alle Informationen rund um die Abwicklung Ihrer Auktionskäufe über die SINCONA Deutschland GmbH finden Sie unter Ziffer 5 der häufig gestellten Fragen (FAQ).
Ausserdem empfangen wir Sie gerne persönlich nach Absprache in unseren Räumlichkeiten in Weil am Rhein oder besuchen Sie auch gerne bei Ihnen zuhause.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie von den Dienstleistungen der SINCONA Deutschland GmbH profitieren möchten oder Fragen dazu haben.